Der Primäre Zweck der gemeinnützigen Stiftung Haus der Musik Aarwangen besteht im Betrieb eines Lokals zur musikalischen Aus- und Weiterbildung. Es dient in erster Linie der Musikgesellschaft Aarwangen sowie Musikvereinen, musikinteressierten Gruppen und Schulen als Übungs- und Probelokal. Im Rahmen ihrer Möglichkeit kann die Stiftung weitere Aktivitäten im musikalischen Bereich unterstützen.
Voraussetzungen für die Benützung des Musiklokals
Es wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass ausschließlich Aktivitäten im Zusammenhang mit der musikalischen Aus- und Weiterbildung sowie Veranstaltungen im kulturellen Bereich erlaubt sind. Nicht erlaubt sind dagegen insbesondere gewinnorientierte Veranstaltungen und solche die nicht einem kulturellen Zweck dienen. Dies trifft unter anderem für Partys und Events jeglicher Art zu. Bei der Belegung der Lokalitäten haben stets die Bedürfnisse der Musikgesellschaft Aarwangen Vorrang.
Nutzungsbestimmungen
Die Bestimmungen zur Nutzung der Lokalitäten gehen aus dem Reglement über die Benützung des Musiklokals hervor. Das Reglement sowie die Modalitäten über das Vorgehen für deren Reservation, gehen aus den Informationen der Rubrik „Lokalbenützung“ hervor.