Im Rahmen des Stiftungszwecks können die nachstehenden, im Rahmen des Stiftungszwecks definierten Leistungen in Anspruch genommen werden.

Benützung der Lokalitäten

Ausserhalb der Belegung durch die Musikgesellschaft Aarwangen, können die Lokalitäten durch Dritte in Anspruch genommen werden.

Es wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass ausschliesslich Aktivitäten im Zusammenhang mit der musikalischen Aus- und Weiterbildung sowie Veranstaltungen im kulturellen Bereich erlaubt sind. Nicht erlaubt sind dagegen insbesondere gewinnorientierte Veranstaltungen und solche die nicht einem kulturellen Zweck dienen. Dies trifft unter anderem für Partys und Events jeglicher Art zu. Die entsprechenden Details sind in den Nutzungsbestimmungen geregelt.

Die Modalitäten bezüglich der Lokalbenützung, insbesondere das Vorgehen für deren Reservation, gehen aus den Informationen der Rubriken „Lokalitäten“ und „Vermietung“ hervor.

Förderung im musikalischen Bereich

Die Stiftung leistet Beiträge an Aus- und Weiterbildungskurse, welche durch Musikvereine und Musikgruppen in der Region Oberaargau sowie Musikverbänden im Kanton Bern organisiert werden.

Zur Anmeldung von Beiträgen ist das Antragsformular, unter Beachtung der entsprechenden Richtlinien, zu verwenden. Beiträge werden individuell und je nach Spendeneingang gewährt. 

Leistungsbeginn

Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Benützung der Lokalitäten als auch Kursbeiträge erst mit der operativen Aufnahme der Stiftungstätigkeit möglich sind. Dies wird nach Inbetriebnahme des Musiklokals voraussichtlich ab Mitte 2024 möglich sein. Auf diesen Zeitpunkt hin, werden die  Rubriken „Lokalitäten“ und „Vermietung“ inhaltlich aktiviert. Das schliesst die jeweiligen Formulare mit ein.