Sitz der Stiftung

Unter dem Namen „Stiftung Haus der Musik Aarwangen“ besteht eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in Aarwangen.

Stiftungszweck

Die Stiftung bezweckt die Förderung der musikalischen Ausbildung, die Erstellung und den Betrieb eines Musiklokals in Aarwangen, welches der Musikgesellschaft Aarwangen sowie weiteren Musikern, musikinteressierten Gruppen und Schulen als Übungs- und Probelokal dient. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Förderung der Blas- und Orchestermusik in Aarwangen und der Region Oberaargau.

Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Region Oberaargau tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck.

Finanzierung

Die Stiftung finanziert sich einerseits aus dem Stiftungskapital, Zuwendungen und Beiträgen. Andererseits müssen, insbesondere zur Finanzierung des Musikhauses, weitere Mittel durch Spenden beschafft werden. Aufgrund des Stiftungszwecks ist die Stiftung gemeinnützig und ist somit von der Steuerpflicht befreit. Dies ermöglicht den Spenderinnen und Spendern ihre Beiträge ihm Rahmen der steuerlichen Vorgaben in der Steuererklärung in Abzug zu bringen.