Unsere Aktivitäten und Leistungen - so können Sie uns unterstützen
Im Rahmen des Stiftungszwecks unterstützt die Stiftung Haus der Musik Aarwangen im Grundsatz die Förderung der musikalischen Aktivitäten in Aarwangen und der Region Oberaargau, Dies geschieht mit der Unterstützung der nachstehenden Projekte.
Betrieb des Musiklokals in Aarwangen
Das auf dem Campusgelände der Schulanlage Sonnhalde neu erstellte Musiklokal steht insbesondere der Musikgesellschaft Aarwangen sowie weiteren musikalisch interessierten Kreisen als Übungs- sowie Aus- und Weiterbildungslokal zur Verfügung. Im Vordergrund steht dabei, den Benutzern für ihre musikalischen Aktivitäten zeitgemässe Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Lokalitäten können im Rahmen des Stiftungszwecks ausserdem für weitere kulturelle Zwecke benützt werden.
Nachwuchsförderung
Die Musikgesellschaft Aarwangen bietet in ihrer eigenen Musikschule im Rahmen der Nachwuchsförderung Kurse für die meisten Blasinstrumente sowie im Bereich der Perkussion an. Für die Ausbildung werden, analog den öffentlichen Musikschulen, ausgebildete Lehrkräfte eingesetzt. Derzeit befinden sich rund 70 Jugendliche in den verschiedensten Kategorien in der Ausbildung. Ergänzend dazu können sie, dem Ausbildungsstand entsprechend, in verschiedenen Formationen auftreten.
Finanzierung
Die jährlich anfallenden Kosten für den Betrieb und die Werterhaltung des Musiklokals gehen zu Lasten der Stiftung. Als Entschädigung leisten die Benutzer lediglich eine anteilsmässige Gebühr an die Betriebskosten. Im Rahmen der Nachwuchsförderung leistet die Stiftung, je nach Spendeneingang, finanzielle Beiträge an den Kursbetrieb der Musikgesellschaft. Sie unterstützt damit in erster Linie das Bestreben der Musikgesellschaft die Ausbildungsbeiträge der Eltern an die Kurskosten weiterhin möglichst tief zu halten.
Sämtliche durch den Stiftungsrat resp. durch den Betriebsausschuss für den Betrieb des Musiklokals zu erbringenden Leistungen werden ehrenamtlich erbracht. Damit können die anfallenden Kosten auf ein Minimum beschränkt werden. Dies ermöglicht uns, die vereinnahmten Spenden im Sinne des Stiftungszwecks einzusetzen. Trotz dieses Umstandes sind wir auf die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit angewiesen. In diesem Sinne hoffen wir, Sie von unserem Engagement überzeugen zu können. Durch Ihre Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer sinnvollen und finanzierbaren Freizeitgestaltung unserer musikalisch interessierten Jugend. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Steuer befreit was ermöglicht, die Beiträge gemäss den geltenden Bestimmungen, von den Steuern abzuziehen.
Im Namen des Stiftungsrates
Gerhard Meyer Bruno Schüpbach
Präsident Geschäftsführer
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